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Segler seit 1969 | TO-Stützpunkt in Kroatien

Aktuell sind Änderungen an den Grundlagen (heute SBF See / Binnen) geplant. Die Änderungen betreffen nicht die freiwilligen höheren Lizenzstufen SKS / SSS / SHS.


Hier geht es zum Link des Referentenentwurfs https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Anlage/Gesetze/Gesetze-21/verordnung-neuregelung-sportschifffahrt-schifffahrtsrecht.pdf?__blob=publicationFile
Einige Neuerungen sind in dem Zuge geplant. So werden Seekarten digital und analog gleichwertig im Sinne einer Verpflichtung zur Mitführung gesehen. Allerdings gilt nicht nur das Flaggenstaatprinzip, sondern vor Ort auch das Küstenstaatprinzip, d.h.: solange Kroatien z.B. Papierseekarten verlangt, muss dies auch von einem Sportboot unter deutscher Flagge erfüllt werden.
Wir bleiben am Ball uns stellen hier die neuen Regelungen im Einzelnen vor:

Zusammenfassung (mit Unterstützung von KI erarbeitet, selbst finalisiert):

Zusammenfassung der neuen Regelungen – Referentenentwurf Sportschifffahrtsverordnung (SportSchV) 2025
!! bisher nicht gültig, nur Entwurf!! geplante Gültigkeit ab 2026 !!

Der Referentenentwurf der Sportschifffahrtsverordnung (SportSchV) vom 16. Oktober 2025 fasst erstmals sämtliche Regelungen der Sport- und Freizeitschifffahrt in einer einheitlichen Verordnung zusammen. Ziel ist die Modernisierung, Digitalisierung und Vereinfachung des bisherigen Rechtsrahmens für Sportboote, Charter, Führerscheine und Prüfungen.

1. Führerscheinwesen

• Der bisherige amtliche Sportbootführerschein wird durch sogenannte Verbandsscheine ersetzt.
• Diese Verbandsscheine werden von anerkannten Wassersportverbänden ausgestellt und gelten rechtlich als Fahrerlaubnis.
• Sie sind international als ICC (International Certificate of Competence) anerkannt.
• Prüfungen dürfen künftig von allen Verbänden oder Organisationen abgelegt werden, die durch das BMDV (Bundesministerium für Digitales und Verkehr) anerkannt sind.
• DSV und DMYV verlieren ihr Prüfungsmonopol, behalten aber eine vorläufige Anerkennung für die Übergangszeit.

2. Prüfung und Anerkennung

• Das bisherige Beleihungssystem wird abgeschafft und durch ein Anerkennungssystem ersetzt.
• Voraussetzung für die Anerkennung sind eine geprüfte Prüfungsordnung, ein Qualitätsmanagementsystem (z. B. ISO 9001), nachweislich qualifizierte Prüfer und transparente Verfahren.
• Die Anerkennung erfolgt durch das BMDV und ist auf 5 Jahre befristet.
• Digitale Prüfungen (z. B. Online-Theorieprüfungen) werden erstmals ausdrücklich zugelassen.

3. Gewerbliche Nutzung und Gästefahrten

• Wer ein Sportboot gewerblich oder gegen Entgelt für Gästefahrten führt, benötigt künftig eine Zusatzqualifikation – die ‚Befähigung zur gewerblichen Sportbootführung‘.
• Diese ersetzt die bisherigen Bootszeugnisse und vereinfacht die Genehmigungsprozesse.
• Voraussetzungen: gültige Fahrerlaubnis, Tauglichkeitsnachweis, Erste-Hilfe- und Sicherheitsschulung.
• Maximal zulässige Gästezahl: 12 Personen.
• Pflichtversicherung für Personenschäden wird gesetzlich verankert.

4. Seekarten und Navigationsmittel

• Digitale und analoge Seekarten werden gleichgestellt.
• Voraussetzung: amtliche Datenquelle, Aktualität, Offline-Verfügbarkeit und Ausfallsicherheit (z. B. Backup-System).
• Eine ausdrückliche Pflicht zur Papierkarte entfällt (s.o. Ausnahme Küstenstaatregelungen)
• Achtung: Es gilt nicht nur das Flaggenstaatprinzip, sondern vor Ort auch das Küstenstaatprinzip, d.h.: solange z.B. in Kroatien die amtliche (!) Papierseekarte Pflicht ist, muss dies auch eine Yacht unter deutscher Flagge erfüllen (Näheres gerne über eMail an kuhlemann@OpenToBe.de)

5. Technische Vorschriften und Vermietung

• Die bisherigen Sportbootvermietungsverordnungen Binnen und See werden aufgehoben.
• Das Bootszeugnis entfällt – stattdessen genügt eine Herstellererklärung über die technische Sicherheit.
• Digitale Einweisungen für Charterkunden sind erlaubt.
• Sicherheitsausrüstung und Kennzeichnungspflichten werden vereinheitlicht.

6. Übergangsregelungen und Zeitplan

• Anhörung der Länder und Verbände: bis 14. November 2025.
• Kabinettsbefassung: voraussichtlich Dezember 2025.
• Inkrafttreten: zum Beginn der Sportsaison 2026.
• Übergangsfrist für bestehende Führerscheine, Prüfer und gewerbliche Anbieter: bis 1. Januar 2028.

7. Zusammenfassende Bewertung

Die geplante Sportschifffahrtsverordnung 2025 ist die umfassendste Reform des deutschen Sportbootrechts seit Jahrzehnten. Die höheren freiwilligen Lizenzen SKS, SSS, SHS bleiben von den Neuerungen unberührt.